Rad im Dienst

Fit zum Meeting

Das Leasing eines Zweirads ist sowohl für Arbeitnehmende als auch für Unternehmen eine attraktive Option, um die Mobilität nachhaltiger und effizienter zu gestalten. Gleichzeitig lassen sich dadurch Gesundheit und Produktivität der Mitarbeitenden verbessern.

Jens Bartels
Bildquelle: iStock/Halfpoint

Die Fahrradwirtschaft boomt. Darauf deuten die Zahlen einer Studie im Auftrag des Unternehmensverbands Zukunft Fahrrad hin. Die stärkste Entwicklung der Branche verzeichnen dabei Dienstleistungen, also das Leasing, Sharing und der Verleih von Fahrrädern. Hier konnte der Umsatz von 860 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2022 mehr als vervierfacht werden. Großer Treiber in diesem Bereich ist das Dienstradleasing. Bereits jedes vierte neue E-Bike ist geleast.

Rad im Dienst: Attraktives Konzept

Grundsätzlich steht hinter dem Dienstradleasing die Idee, dass Unternehmen ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit bieten, ein Fahrrad oder E-Bike über eine Leasingvereinbarung zu nutzen. Dabei übernimmt das Unternehmen die Leasingkosten, während Arbeitnehmende das Dienstrad für berufliche und private Zwecke verwenden. Dies ist zum Beispiel für Mitarbeitende attraktiv, die regelmäßig mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren und dabei auf eine umweltfreundliche Option viel Wert legen. Auch auf kurzen Strecken zu Meetings oder Terminen kann das Dienstrad eine schnellere und effizientere Alternative zum Auto sein, da sich Staus und Parkplatzsuche umgehen lassen. Gleichzeitig fördert ein Zweirad Gesundheit und Fitness.

Win-win-Situation

Über leistungsstarke Mitarbeitende freut sich natürlich auch der Arbeitgeber. Doch das Dienstradleasing bietet als nachhaltiges Mobilitätskonzept Unternehmen noch eine Reihe weiterer Vorteile: Es reduziert die steuerliche Belastung, unterstützt Firmen bei der Mitarbeitendenbindung und stärkt das Image des umweltbewussten Arbeitgebers. Übrigens ist das Dienstrad auch für Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler interessant, da sie die Kosten als Betriebsausgaben geltend machen können.

Grafik: Wie oft fahren Sie mit dem Fahrrad zu Ihrer Arbeitsstätte?
Quelle: BMDV, 2021
Erschienen November 2023 in Business bewegen