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AMS bietet für geleaste Fahrräder und Pkws eine Zweivertragslösung an, um den Vorteil eines Firmenfahrzeugs mit dem Vorteil eines Privatfahrzeugs zu verbinden. Zu diesem Zweck teilt AMS das Leasingverhältnis in einen Vertrag mit dem Arbeitgeber und einen Vertrag mit dem Arbeitnehmer auf. Wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug auf Grundlage des Vertrages nutzt, den er mit AMS geschlossen hat, ist er gegenüber AMS für das Fahrzeug verantwortlich. Damit ist der Arbeitgeber von Haftungs- bzw. Kostenrisiken befreit. Eine arbeitsvertragliche Überlassungsvereinbarung ist nicht mehr erforderlich.

Verantwortung der Arbeitnehmer

Mit der von AMS angebotenen Zweivertragslösung verfügt der Arbeitnehmer über mehr Freiheit bei der Mobilitätsauswahl, weil er gegenüber AMS die Verantwortung für die Kosten übernimmt. Sofern mit dem Arbeitgeber ein Mobilitätsbudget vereinbart ist, rechnet AMS alle darüber hinausgehenden Kosten direkt mit dem Arbeitnehmer ab. So wird ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten gefördert. Denn Nachhaltigkeit beginnt mit Verantwortung.

Mobilitätsbudget und Steuern

Manche Unternehmen wollen den Dienstwagenanspruch der Mitarbeiter durch ein Mobilitätsbudget ersetzen, um den ökologischen Fußabdruck und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Doch wenn das Mobilitätsbudget steuerpflichtig mit dem Gehalt ausgezahlt wird, bleibt für den Arbeitnehmer oft nicht einmal die Hälfte netto übrig. Mit der Zweivertragslösung der AMS wird dieser Nachteil vermieden, weil AMS das Mobilitätsbudget steuerbegünstigt oder sogar steuerfrei mit den Mobilitätskosten des Arbeitnehmers verrechnen kann.

Ökologischer Fußabdruck

Mit der Zweivertragslösung wird der ökologische Fußabdruck des Arbeitgebers gemindert, weil die Fahrzeugüberlassung durch AMS erfolgt. So kann die Privatnutzung der Firmenwagen nicht die CO2-Bilanz des Arbeitgebers belasten.

Erschienen November 2023 in Business bewegen

AMS Fuhrparkmanagement GmbH
Rankestraße 17
10789 Berlin